Dienstleistungen: Gemeinde Kirchardt

Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Besuch' uns auf unserer
Kinderseite

Hauptbereich

Auszubildende in der Berufsschule anmelden

Ausbildungsbetriebe müssen ihre Auszubildenden bei der Berufsschule zum Unterricht anmelden.

Auszubildende arbeiten im Rahmen einer dualen Berufsausbildung an drei bis vier Tagen pro Woche in ihrem Ausbildungsbetrieb. An ein bis zwei Tagen in der Woche besuchen sie die Berufsschule. Oft findet der Unterricht an der Berufsschule auch als Blockunterricht statt. Der Unterricht erfolgt dann wochenweise.

Verfahrensablauf

Der Ausbildungsbetrieb und die Auszubildenden müssen einen Ausbildungsvertrag unterschreiben. Sind die Auszubildenden noch nicht 18 Jahre alt, muss die gesetzliche Vertretung, beispielsweise die Eltern, zusätzlich unterschreiben.

Anschließend müssen Sie Ihre Auszubildenden zeitnah bei der zuständigen Berufsschule anmelden.
Welche Berufsschule für Ihren Betrieb zuständig ist, können Sie bei jeder öffentlichen Berufsschule erfragen. Wenden Sie sich hierzu an das Sekretariat.

Sie müssen Ihre Auszubildenden schriftlich anmelden. Dazu müssen Sie ein Formular ausfüllen und an die Schule schicken.
Ein Formularexemplar senden Sie an die Kammer, die für Ihren Betrieb zuständig ist.

Tipp: Auf den Internetseiten der meisten Berufsschulen finden Sie ein Anmeldeformular zum Herunterladen.

Unterlagen

Die erforderlichen Unterlagen

  • stehen auf den Internetseiten der jeweiligen Berufsschule oder
  • sind auf dem Anmeldeformular genannt.

Sie können sie auch im Sekretariat der Berufsschule erfragen.

Kosten

keine

Zuständigkeit

Die Berufsschule, die für den jeweiligen Ausbildungsberuf örtlich zuständig ist

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Kultusministerium hat dessen ausführliche Fassung am 30.06.2020 freigegeben.