Seite drucken
Gemeinde Kirchardt (Druckversion)

Hinweise für in Deutschland lebende Freiberufler

An die Berufsausübung als Entwurfsverfasser sind bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Ihrem Antrag müssen Sie Unterlagen beifügen, die das Vorliegen der Voraussetzungen nachweisen. So benötigen Sie beispielsweise einen Nachweis über Ihre Berufsqualifikation (z.B. eine Urkunde über den erfolgreichen Studienabschluss).

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat ihn am 28.01.2020 freigegeben.

http://www.kirchardt.de//de/rathaus-service/buergerservice/lebenslagen