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Veröffentlichung von Alters- und Ehejubiläen
Artikel vom 15.07.2024
Veröffentlichung von Ehejubiläen und Altersjubilaren
Eine Veröffentlichung der Altersjubilare ab dem 70. Geburtstag (jeweils in 5-Jahres-Schritten) sowie von Ehejubiläen ab dem 50. Hochzeitstag kann seit der Einführung der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nur noch nach schriftlicher Zustimmung seitens der Jubilare erfolgen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Blum
{$lang_icon_phone}: 07266 208-10
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