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Gutscheinkarten 2023 zum Landesfamilienpass liegen zum Abholen bereit
Gutscheinkarten 2023 zum Landesfamilienpass liegen zum Abholen bereit
Die Gutscheinkarten 2023 und Anträge auf den Landesfamilienpass können beim Bürgermeisteramt Kirchardt, 1. Stock, Zimmer 11, abgeholt bzw. gestellt werden. Familien die bereits im Besitz eines Landesfamilienpasses sind, müssen vor Aushändigung der Gutscheinkarte 2023 den Familienpass vorlegen.
Einen Landesfamilienpass können erhalten:
- Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern (dies können auch Pflege- oder Adoptivkinder sein), die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben,
- Alleinerziehende, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,
- Familien, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten schwer behinderten Kind mit mindestens 50 v. H. Erwerbsminderung in häuslicher Gemeinschaft leben,
- Familien, die Kinderzuschlags-, Wohngeld- oder Hartz IV-berechtigt sind und die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,
- Familien, die Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.
Auf der Homepage des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg finden Sie eine Auflistung aller Staatlichen Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg sowie aller nicht staatlichen Einrichtungen, die für Passinhaber einen kostenfreien bzw. ermäßigten Eintritt gewähren.
Gemeindeverwaltung Kirchardt
Standes- und Sozialamt