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Grabschmuck an Urnengräbern unter Bäumen und Rasenerdgräbern
Nach Trauerfeiern wird von den Hinterbliebenen oftmals verschiedenartiger Grabschmuck wie Blumen, Kränze, Kerzen, kleine Figuren usw. als Zeichen der Trauer abgelegt. Bisher wurde dies von der Friedhofsverwaltung der Gemeinde Kirchardt geduldet, obwohl dies nach der Friedhofsatzung nicht zulässig ist.
In letzter Zeit wurde leider festgestellt, dass dieser Grabschmuck nicht nach einer kurzen Zeit nach der Bestattung entfernt wird oder dass man die Gräber weiterhin schmückt. Die Friedhofsverwaltung bittet deshalb die Angehörigen, den Grabschmuck an Urnengräbern unter Bäumen und Rasenerdgräbern nach spätestens 2 Wochen nach der Beisetzung zu entfernen.
Um den Gesamteindruck der Urnengräber unter Bäumen und Rasenerdgräber aufrecht zu erhalten und die Pflegearbeiten des Bauhofs nicht zu erschweren, wird die Friedhofsverwaltung hierzu in regelmäßigen Abständen Kontrollen durchführen und den nicht entfernten Grabschmuck entsorgen.