Neuigkeiten aus Kirchardt: Gemeinde Kirchardt

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Grundsteuerreform

Artikel vom 08.11.2022

Die Grundsteuerreform wurde aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2018 notwendig. Demnach ist die bisherige Einheitsbewertung nicht mehr verfassungskonform und es ist eine Neubewertung aller Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftlichen Betriebe notwendig. Maßgebend für die Neubewertung sind die Verhältnisse zum Stichtag 1. Januar 2022.

Ab dem 1. Juli 2022 können die Eigentümer und Eigentümerinnen für ihre Grundstücke (Grundsteuer B) sowie land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) eine Steuererklärung beim zuständigen Finanzamt einreichen. Es besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Abgabe einer sogenannten „Feststellungserklärung“. Die Abgabefrist für das Grundvermögen (Grundsteuer B) endet am 31. Januar 2023.

Besitzen Sie einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft, beziehungsweise einzelne land- und forstwirtschaftlich genutzte Flurstücke, erhalten Sie im Oktober 2022 für die Erklärungsabgabe ein separates Schreiben mit gesonderter Abgabefrist. Dadurch besteht die Möglichkeit, auch erst nach Erhalt des Schreibens die Erklärung abzugeben.

Die Einreichung Ihrer Feststellungserklärung soll elektronisch beim zuständigen Finanzamt über „Mein ELSTER“ erfolgen.

Nähere Informationen zum Landesgrundsteuergesetz finden Sie unter www.grundsteuer-bw.de.

Für Fragen zur neuen Grundsteuer stellt die Finanzverwaltung des Landes einen virtuellen technischen Assistenten (Chatbot) unter www.steuerchatbot.de zur Verfügung. Dieser wird laufend aktualisiert und erweitert. Darüber hinaus helfen die örtlichen Finanzämter bei Fragen weiter - sowohl über ein Kontaktformular als auch telefonisch oder in vorher vereinbarten Sprechstunden. Die Kontaktdaten finden Sie unter https://kontakt.fv-bwl.de.

Sollten Sie für Ihre Feststellungserklärung einen Grundbuchauszug benötigen, wenden Sie sich bitte an das Grundbuchamt beim Amtsgericht Heilbronn (Online-Antrag: „https://grundbuch-online-beantragen.de/grundbuchauszug-beantragen/“) oder telefonisch unter 07131 /3898-500.

Auskünfte zum Bodenrichtwert und Grundstück erhalten Sie kostenfrei unter www.gutachterausschuesse-bw.de (Portal BORIS – BW; Grundsteuer).

Gerne erteilt Ihnen auch der Gemeinsame Gutachterausschuss bei der Großen Kreisstadt Eppingen schriftliche Bodenrichtwertauskünfte. Hierfür fallen Gebühren in Höhe von 20,00 € zzgl. MwSt. an.

Sollten Sie eine schriftliche Bodenrichtwertauskunft benötigen, erreichen Sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses ab 1. Juli 2022 während der Öffnungszeiten (Montag – Freitag 08:00 - 12:00 Uhr, Donnerstag 13:30 - 17:30 Uhr) unter grundsteuerreform(at)eppingen.de{$lang_icon_phone}: 07262 920-1254.

Gemeinde Kirchardt

   

Informationen zur Umsetzung der Grundsteuerreform finden Sie in den Hinweisen zur Grundsteuerreform sowie in der grafischen Darstellung.