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Verunreinigungen durch Hundekot
Hundekot auf dem Schulhof
Verunreinigungen durch Hundekot auf dem Schulhof der Grundschule in Berwangen
Wir wurden darauf aufmerksam gemacht, dass es in letzter Zeit vermehrt zu Verunreinigungen des Schulhofs der Grundschule in Berwangen durch Hundekot kam.
Es sollte eigentlich jedem klar sein, dass es auf dem Schulhof gar nicht dazu kommen sollte, dass Hunde dort spazieren geführt werden, um ihr Geschäft zu verrichten. Deshalb ist auch auf Spielplätzen aller Art die Begehung mit Hunden verboten, um die Kinder vor den Hinterlassenschaften der Hunde zu schützen.
Auf dem Schulhof der Grundschule in Berwangen lassen einige rücksichtslose Hundehalter dennoch ihre Vierbeiner ihre Notdurft verrichten.
Gemäß der polizeilichen Umweltschutzverordnung der Gemeinde Kirchardt ist jeder Hundehalter zur Entfernung des Hundehaufens verpflichtet, wenn ihr Hund den Schulhof, einen Gehweg, eine Grünanlage oder gar fremde Vorgärten und Hofeinfahrten verunreinigt.
Dabei ist die Entfernung eines Hundehaufens nicht schwer: Eine kleine Plastiktüte, zum Beispiel ein Frischhaltebeutel, wird über die Hand gezogen. Der Kot wird ergriffen, die Tüte wird umgedreht über die Hand wieder ausgezogen. Der Haufen verschwindet im Inneren der Tüte. Die Tüte wird verschlossen und in einem Mülleimer entsorgt.
Im Interesse aller, werden die Hundebesitzer dringend um Einhaltung der Vorschriften gebeten. Verstöße können mit einem Verwarnungs- oder gar einem Bußgeld geahndet werden.
Bürgermeisteramt Kirchardt (Ordnungsamt)