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Gutscheinkarten 2024 zum Landesfamilienpass liegen zum Abholen bereit
Artikel vom 15.01.2024
Die Gutscheinkarten 2024 und Anträge für den Landesfamilienpass können beim Bürgermeisteramt Kirchardt im Bürgerbüro abgeholt bzw. gestellt werden. Familien die bereits im Besitz eines Landesfamilienpasses sind, müssen vor Aushändigung der Gutscheinkarte 2024 den Familienpass vorlegen.
Einen Landesfamilienpass können erhalten:
- Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern (dies können auch Pflege- oder Adoptivkinder sein), die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben,
- Alleinerziehende, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,
- Familien, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden schwer behinderten Kind mit mindestens 50 v. H. Erwerbsminderung in häuslicher Gemeinschaft leben,
- Familien, die Kinderzuschlags-, Wohngeld- oder Hartz IV-berechtigt sind und die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,
- Familien, die Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.
Auf der Homepage des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg finden Sie eine Auflistung aller Staatlichen Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg sowie aller nicht staatlichen Einrichtungen, die für Passinhaber einen kostenfreien bzw. ermäßigten Eintritt gewähren.
Gemeindeverwaltung Kirchardt
Bürgerbüro