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Gemeinde Kirchardt (Druckversion)

Bauanträge sind ab sofort beim Baurechtsamt einzureichen

Artikel vom 09.01.2024

Änderung der Landesbauordnung

Pressemitteilung 01/2024

Wichtige Information für alle Bauherrinnen und Bauherren, Architektinnen und Architekten:

Am 25.11.2023 ist eine Änderung der Landesbauordnung in Kraft getreten. Daher sind ab sofort

Bauanträge bei der Baurechtsbehörde der Stadt Bad Rappenau, Kirchplatz 4, 74906 Bad Rappenau, als untere Baurechtsbehörde einzureichen und nicht mehr - wie bisher - bei der Gemeinde einzureichen.

Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen SIND ausdrücklich gesondert zu beantragen.

 
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