Sanierungsgebiet "Ortsmitte II" Kirchardt: Gemeinde Kirchardt

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Sanierungsgebiet „Ortsmitte II“ in Kirchardt

Die Sanierung und die Weiterentwicklung der Ortsmitte ist seit 1986 eine kontinuierliche Aufgabe der Gemeinde Kirchardt. Durch private und kommunale Projekte können Gebäude, Plätze und Straßen gezielt modernisiert und dadurch die Ortsmitte aufgewertet werden.

Zur Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen wird die Gemeinde im Rahmen des Landessanierungsprogramms (LSP) durch das Land Baden-Württemberg unterstützt.

Finanzielle Unterstützung von kommunalen und privaten Projekten durch Städtebaufördermittel

Am 21.07.2014 fasste der Gemeinderat Kirchardt den Beschluss über die Einleitung eines Sanierungsverfahrens. Das förmlich festgesetzte Sanierungsgebiet ist im Lageplan vom 02.04.2019 dargestellt.
Die STEG Stadtentwicklung GmbH wurde mit den vorbereitenden Untersuchungen beauftragt.

Einen Antrag zur Aufnahme in das Landessanierungsprogramm (LSP) stellte die Gemeinde im Oktober 2014. Dieser wurde zum Januar 2015 bewilligt. Bis vorerst 30.04.2024 stehen der Gemeinde Fördergelder für die Sanierungsmaßnahmen zur Verfügung. Insgesamt wurden bisher 3.999.998 € bewilligt. Davon kommen 2.399.999 € aus dem Landeshaushalt und 1.599.999 € aus der Gemeindekasse. Mit Beschluss der Sanierungssatzung am 22.06.2015 hat der Gemeinderat den Startschuss für die Sanierung in Kirchardt gegeben.

Die zur Verfügung stehenden Fördermittel sind ein wichtiges Instrument, um (bauliche) Entwicklungen in der Ortsmitte anzustoßen. In Kirchardt gibt es einige erhaltenswerte und zum Teil denkmalgeschützte Gebäude. Sie sind ein wichtiger Teil der Geschichte Kirchardts und prägen das Bild der Gemeinde.

Aus diesem Grund ist die Gemeinde bemüht, diese Gebäude zu erhalten und bei Bedarf neuen Nutzungen zuzuführen. Ein Beispiel hierfür ist die Sanierung des historischen und denkmalgeschützten ehemaligen Gasthauses „Hirsch“ in der Hauptstraße 11. Nach jahrelangen Bemühungen konnte kein Investor für dieses Gebäude gefunden werden, weshalb die Gemeinde selbst die Initiative ergriff und das Gebäude umfassend sanierte. Im Gebäude befindet sich nun ein Eiscafé. Auch der angrenzende Platz wurde neu gestaltet und ein Wasserspiel installiert. Der Platz ist bereits heute ein beliebter Treffpunkt für Jung und Alt, mitten in Kirchardt.

Ergänzend dazu wurden im Bereich der Hinteren Hauptstraße dringend benötigte Stellplätze geschaffen.

Umsetzung weiterer kommunaler Projekte in den Startlöchern

In 2019 hat die Gemeinde die einmalige Gelegenheit genutzt und das Gebäude der Hauptstraße 32 - 34 erworben. Nach Sanierungsarbeiten, die im Winter 2020 begonnen werden sollen, wird die Gemeindeverwaltung in das Gebäude einziehen. Ein Teil des Gebäudes wird weiterhin durch die Volksbank Kraichgau genutzt. Der Platz vor dem Rathaus wird im Zuge der Sanierungsmaßnahmen umgestaltet, sodass das Rathaus barrierefrei zu erreichen ist. Damit zieht die Gemeindeverwaltung mitten ins Zentrum von Kirchardt. 

Das aktuelle Rathausgebäude ist nicht rollstuhlgerecht, baulich in einem desolaten Zustand und bietet der Gemeinde nicht die nötigen räumlichen Kapazitäten. Eine Sanierung des Gebäudes ist wirtschaftlich nicht sinnvoll, wie Untersuchungen bestätigten.

Eine weitere große Maßnahme für Kirchardt ist die Umnutzung der durch den Wegfall der Haupt- und Werkrealschule freiwerdenden Erweiterungsbauten des Schulkomplexes zum „Bürgerzentrum“. Darin sollen verschiedene Angebote vereint werden: neben den Räumlichkeiten für die ortsansässigen Vereine, werden Räumlichkeiten für eine Kindertagesstätte geschaffen. Zudem finden die Bücherei und das Jugendhaus im Bürgerzentrum eine neue Bleibe. Die Maßnahme soll in Bauabschnitten umgesetzt werden. Der erste Bauabschnitt, die Umnutzung der Räume zum Kindergarten und zur KITA, soll so schnell wie möglich umgesetzt werden. Für den Umbau der Erweiterungsbauten zum neuen Bürgerzentrum Kirchardt hat die Gemeinde erfolgreich zusätzliche Fördermittel aus dem Programm Investitionspakt Soziale Integration im Quartier (SIQ) beantragt. Für den Umbau stellen der Bund und das Land weitere 1.742.000 € Fördermittel zur Verfügung.

Förderung privater Projekte wichtig in der Sanierung

Ein großer Teil der Gebäude in der Ortsmitte ist in Privatbesitz. Deshalb hat der Gemeinderat beschlossen, die Fördergelder auch an private Projekte zu vergeben. Eigentümer können einen Zuschuss von 25% für energetische Modernisierungsmaßnahmen und 20% für bautechnische Modernisierungsmaßnahmen erhalten. Auch Erneuerungsmaßnahmen an Nebengebäuden können gefördert werden. Der Förderzuschuss beträgt maximal 25.000 €.

Mit Unterstützung der Fördermittel konnte beispielsweise das Gebäude in der Hauptstraße 15 saniert werden. Das erhaltenswerte Wohngebäude wurde ca. 1790 errichtet und stand eine Weile leer. Im Rahmen der Modernisierungsmaßnahme wurden das Dach und die Fassade gedämmt, die Heizung erneuert, Fenster und Türen ausgetauscht sowie die Wohnungen hergerichtet und die Strom- und Wasserleitungen erneuert. Heute erstrahlt das Gebäude mit der neuen Fassade in neuem Glanz.

Manchmal befindet sich ein Gebäude in einem sehr schlechten baulichen Zustand und die voraussichtlichen Sanierungskosten übersteigen die Kosten eines vergleichbaren Neubaus erheblich; in solchen Fällen kann auch der Abbruch des Gebäudes gefördert werden. Abbruchmaßnahmen können bei anschließender Neubebauung mit 100% der Kosten, maximal jedoch mit 25.000 €, gefördert werden.

Die Sanierung in Kirchardt ist noch nicht abgeschlossen. Es ist weiterhin möglich, für private Projekte eine Förderung zu beantragen. Sollten Sie dazu Fragen haben stehen Ihnen Frau Desirée Matheis von der STEG Stadtentwicklung GmbH oder Frau Katrin Bucher von der Gemeindeverwaltung zur Verfügung.

Weitere Informationen zu den Fördermöglichkeiten finden Sie außerdem im Sanierungsflyer.

Die Gemeinde möchte beim Land mehr Förderung beantragen. Dazu hat die Gemeinde die Eigentümer im Sanierungsgebiet angeschrieben, Rückmeldung zu geben, ob und welche Projekte noch umgesetzt werden sollen. Gerne kann man sich auch direkt an Frau Matheis oder Frau Bucher wenden.

Abrechnung am Ende der Sanierung

Durch die Sanierungsprojekte der Gemeinde und privater Eigentümer entsteht ein Mehrwert für die Bewohner, die Eigentümer und die Gemeinde. Durch die einzelnen Projekte wird die Wohnsituation verbessert, dringend benötigter Wohnraum geschaffen, Leerstände aktiviert und umgenutzt, Parkplätze geschaffen und Plätzen mehr Aufenthaltsqualität geschenkt.

Durch die Aufwertung im Rahmen der Sanierungsmaßnahme kann sich auch der Wert der Grundstücke erhöhen. Die Eigentümer im Sanierungsgebiet profitieren von den Maßnahmen, die durch öffentliche Fördergelder mitfinanziert werden. Bei einer deutlichen Wertsteigerung der Grundstücke, die durch die Sanierungsmaßnahme erwirkt wurde, ist die Gemeinde gesetzlich zu einer Erhebung des Mehrwerts (Ausgleichsbetrag) der Eigentümer verpflichtet. Durch diese Einnahme wird die Sanierungsmaßnahme teilfinanziert.

Ob überhaupt und in welcher Höhe ein Wertzuwachs entsteht, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht gesagt werden. Spätestens am Ende der Sanierung wird die Gemeinde ein Gutachten erstellen lassen.