Dienstleistungen: Gemeinde Kirchardt

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Kinderseite

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Adoption eines ausländischen Kindes - Beurkundung im Geburtenregister beantragen

Sie sollten im Vorfeld die Anerkennung einer solchen Adoption im Inland klären.

Nach der Auslandsadoption bleibt die ausländische Geburtsurkunde Ihres Adoptivkindes gültig.

Als Adoptiveltern können Sie dennoch zusätzlich eine Beurkundung im Geburtenregister in Deutschland beantragen, wenn das Kind durch die Adoption die deutsche Staatsangehörigkeit erlangt hat.

Voraussetzungen

Sie haben ein ausländisches Kind adoptiert.

Verfahrensablauf

Sie müssen die Beurkundung der Geburt Ihres im Ausland geborenen Kindes beim Standesamt Ihres Wohnsitzes beantragen. Dort können Sie gleichzeitig den Antrag auf eine neue Geburtsurkunde stellen.

Das Standesamt trägt die Geburt und Sie als Adoptiveltern im Personenstandsregister ein.

Hinweis: Das Standesamt, das die Beurkundung der Geburt Ihres im Ausland geborenen Kindes vornimmt, informiert automatisch andere Standesämter.

Unterlagen

alle Unterlagen, die im Herkunftsland für die Adoption erforderlich waren

Hinweis: Sie benötigen ausländische Urkunden mit Überbeglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung.

Kosten

  • für die Beurkundung einer im Ausland erfolgten Geburt: EUR 100,00
  • für die Fortschreibung der Personenstandsregister am Standesamt des Wohnsitzes: keine

Zuständigkeit

das Standesamt Ihres Wohnsitzes

Zuständige Ansprechpartner

Nina-Maria Dietz
Dietz, Nina-Maria
Standesamt

07266 208 22
07266 208 33

Freigabevermerk

Stand: 14.12.2021

Verantwortlich: Innenministerium und Justizministerium Baden-Württemberg