Grillplatz: Gemeinde Kirchardt

Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Besuch' uns auf unserer
Kinderseite

Hauptbereich

Grillanlage „Haftenwald“

Die Gemeinde unterhält im "Haftenwald" einen Grillplatz mit überdachtem Grill, einem Blockhaus mit Sitzgelegenheiten, mehreren Tischen und Bänken im Freien, Spielgeräten, Outdoor-Schachbrett sowie einem Stromanschluss (Navi-/Maps-Eingabe: Kirchardt, Schwaigerner Weg). 

Die Benutzung des Grillplatzes muss spätestens eine Woche vor dem Termin schriftlich im Rathaus per Vordruck angemeldet werden. Es empfiehlt sich eine frühzeitige telefonische Reservierung (erfolgt nicht mindestens eine Woche vor dem reservierten Termin die schriftliche Anmeldung verfällt die Reservierung). Gruppen ab 60 Personen müssen die Veranstaltung mindestens 6 Wochen vorher anmelden, da hierüber der Gemeinderat beschließen muss. 

Der Grillplatz verfügt über keine sanitären Anlagen. Bei Bedarf empfehlen wir eine mobile Miet-Toilette aufzustellen.

Am Grillplatz stehen nur circa 8 Parkplätze zur Verfügung. Bei mehr Fahrzeugen müssen die Autos in der Industriestraße geparkt werden. Ein Parken entlang der Feldwege ist nicht gestattet. Der Zufahrtsweg muss als Rettungsweg freigehalten werden.

Ansprechpartner für Infos und Reservierung:
Thomas Seemann
{$lang_icon_phone}: 07266 208-16
E-Mail schreiben

Benutzungsgebühr:

Einheimische Gruppen 20 Euro, Auswärtige 50 Euro. Auf Wunsch kann ein Stromanschluss gegen eine Pauschalgebühr von 20 Euro zur Verfügung gestellt werden.

Es ist eine Kaution von 50 Euro zu hinterlegen. Die Kaution wird nach der Kontrolle durch den Grillplatzaufseher zurückgezahlt, wenn der Grillplatz sauber hinterlassen wurde (der Müll ist von Benutzer mitzunehmen) und es dürfen keine sonstigen Beanstandungen oder Schäden vorliegen.