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Vereinsförderung 2024
Vereinsförderung 2024
Ab Januar 2024 können die örtlichen Vereine für das neue Jahr Anträge auf Jugendförderung stellen. Gefördert wird die Ausbildung und Betreuung von Jugendlichen insbesondere auf sportlichem, musikalischem und gesanglichem Gebiet sowie Gruppen mit entsprechender Zielsetzung, wenn der Verein mindestens 10 Jugendliche hat und diese regelmäßig ausbildet bzw. betreut. Jugendliche im Sinne der Vereinsrichtlinien sind Personen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Maßgebend ist das Alter zum Stichtag 01.01. des Antragsjahres. Der Jugendbeitrag wird nur gewährt, wenn der Verein mindestens 12 Euro jährlichen Mitgliedsbeitrag von den jugendlichen Mitgliedern verlangt.
Antragsablauf
Der Antrag kann schriftlich oder per E-Mail bis zum 31.03.2024 bei der Gemeinde Kirchardt gestellt werden. Bitte legen Sie dem Antrag eine namentliche Aufstellung mit Stand 01. Januarüber die beitragszahlenden jugendlichen Mitglieder bis 18 Jahre bei. Diese Auflistung muss die Angabe der jeweiligen Geburtsdaten der Mitglieder enthalten.
Falls Sie noch Fragen zur Jugendförderung haben, können Sie sich gerne an Frau Blum, {$lang_icon_phone}: 07266 208-10, E-Mail wenden.