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Gemeinde Kirchardt (Druckversion)

Veröffentlichung von Alters- und Ehejubiläen

Artikel vom 30.01.2023

Veröffentlichung von Ehejubiläen und Altersjubilaren

Eine Veröffentlichung der Altersjubilare ab dem 70. Geburtstag (jeweils in 5-Jahres-Schritten) sowie von Ehejubiläen ab dem 50. Hochzeitstag kann seit der Einführung der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nur noch nach schriftlicher Zustimmung seitens der Jubilare erfolgen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Schacke
{$lang_icon_phone}: 07266 208-20
E-Mail schreiben

Download Zustimmung für die Veröffentlichung

http://www.kirchardt.de//de/rathaus-service/neuigkeiten-aus-kirchardt