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Gemeinde Kirchardt (Druckversion)

Drohnenflüge über den Wohngebieten

Artikel vom 29.07.2020

Aus aktuellem Anlass weisen wir auf folgendes hin:

Drohnenflüge über Wohngebieten

Drohnenflüge über reinen Wohngebieten sind gemäß §21b Abs.2 Nr.7 Luftverkehrs-Ordnung verboten, wenn die Drohne

… über 0,25 kg wiegt.

… Ausrüstung geladen haben, mit welcher Tonaufnahmen, Videoaufnahmen oder Funksignale empfangen, übertragen oder aufgezeichnet werden können.

Ebenfalls bitten wir Sie zu beachten, dass ein Drohnenflug über einem Grundstück nur dann erlaubt ist, wenn der Eigentümer diesem ausdrücklich zustimmt!

http://www.kirchardt.de//de/rathaus-service/neuigkeiten-aus-kirchardt