Grillplatz: Gemeinde Kirchardt

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Allgemeines

Die Gemeinde unterhält im "Haftenwald" einen Grillplatz mit überdachtem Grill, einem Blockhaus mit Sitzgelegenheiten, mehreren Tischen und Bänken im Freien, Spielgeräten, Outdoor-Schachbrett sowie einem Stromanschluss (Navi-/Maps-Eingabe: Kirchardt, Schwaigerner Weg).

Der Grillplatz verfügt über keine sanitären Anlagen. Bei Bedarf empfehlen wir eine mobile Miet-Toilette aufzustellen.

Am Grillplatz stehen nur circa 8 Parkplätze zur Verfügung. Bei mehr Fahrzeugen müssen die Autos in der Industriestraße geparkt werden. Ein Parken entlang der Feldwege ist nicht gestattet. Der Zufahrtsweg muss als Rettungsweg freigehalten werden.

Ablauf einer Vermietung

Die Benutzung des Grillplatzes muss spätestens drei Wochen vor dem Termin per Antrag (siehe rechte Seite) angemeldet werden. Gerne können Sie den Antrag als PDF-Formular ausfüllen und an liegenschaften(@)kirchardt.de senden. Bei Verfügbarkeit des Wunschtermins erhalten Sie eine vorläufige Reservierung sowie eine Rechnung über die Gebühren. Der Betrag muss bis spätestens eine Woche vor dem Termin überwiesen werden. Nach erfolgreichem Geldeingang erhalten Sie die Genehmigung per E-Mail. Wenn kein Geldeingang bis zum vorgegebenen Termin festgestellt wird, ist der Termin wieder freigegeben. Eine Fristverlängerung ist nicht möglich.

Alternativ kann bis eine Woche vor geplantem Termin die Benutzung des Grillplatzes auch schriftlich im Rathaus per Vordruck und Barzahlung angemeldet werden.

Gruppen ab 60 Personen müssen die Veranstaltung mindestens 6 Wochen vorher anmelden, da hierüber der Gemeinderat beschließen muss.

Benutzungsgebühr:

Einheimische Gruppen 30 Euro, Auswärtige 70 Euro. Auf Wunsch kann ein Stromanschluss gegen eine Pauschalgebühr von 30 Euro zur Verfügung gestellt werden.

Es ist eine Kaution von 50 Euro zu hinterlegen. Die Kaution wird nach der Kontrolle durch den Grillplatzaufsicht zurückgezahlt, wenn der Grillplatz sauber hinterlassen wurde (der Müll ist von Benutzer mitzunehmen) und es dürfen keine sonstigen Beanstandungen oder Schäden vorliegen.