Lebenslagen: Gemeinde Kirchardt

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Schutz geistigen Eigentums

 

Gewerbliche Schutzrechte können sicherstellen, dass sich andere Ihre Idee nicht zu eigen und vor Ihnen zu Geld machen. Eine Erfindung auf einem technischen Gebiet können Sie beispielsweise schützen, indem Sie ein Patent dafür anmelden.

Persönliche geistige Schöpfungen sind hingegen durch das Urheberrecht geschützt.

 

Freigabevermerk

 

Stand: 16.03.2026

Verantwortlich: Justizministerium Baden-Württemberg