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Stallpflicht für Geflügelhaltungen gilt ab 12. November 2025
Geflügelpest erreicht den Landkreis Heilbronn
Pressemitteilung Landratsamt Heilbronn vom 21. November 2025
In Löwenstein wurde am 5. November 2025 bei einer Graugans im Bereich des Breitenauer Sees (Löwenstein) die Geflügelpest festgestellt, am 9. November 2025 wurde auch bei einem in Bad Rappenau-Fürfeld tot aufgefundenen Graureiher der hochpathogene Aviäre Influenza-Virus vom Typ H5N1 durch das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) nachgewiesen und bestätigt.
Zum Schutz der Geflügelbestände hat das Landratsamt Heilbronn ein landkreisweites Aufstallungsgebot, also die Pflicht für Geflügelhalter, ihre Tiere im Stall zu halten, ab Mittwoch, 12. November, bis vorläufig
15. Januar 2026, angeordnet.
Den umfassenden Wortlaut der Pressemeldung finden Sie hier.
Die entsprechende Allgemeinverfügung mitsamt ihren Maßnahmen ist unter www.landkreis-heilbronn.de/amtliche-bekanntmachungen abrufbar.




