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Änderung bei der Beantragung von Pass- und Ausweisdokumenten
Das Rathaus informiert: Ab Mai 2025 sind keine Papier-Passbilder mehr zulässig
Bei der Antragstellung für neue Identitätsdokumente wie beispielsweise Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltstitel oder Reiseausweis für Flüchtlinge oder Ausländer dürfen papierbasierte Lichtbilder nur noch bis 30. April 2025 eingereicht werden.
Sie sind ab dem 01. Mai 2025 für die Beantragung hoheitlicher Identitätsdokumente nicht mehr zugelassen. Lichtbilder für Identitätsdokumente müssen ab diesem Zeitpunkt von Fotostudios ausschließlich in elektronischer Form über gesicherte elektronische Übermittlungswege zur Pass‑/Ausweisbehörde übermittelt werden.
Für Bürger bedeutet das, dass sie sich beim Fotodienstleister, Fotografen oder im Fotostudio informieren sollten, ob dieser künftig erforderliche Übermittlungsweg an die Behörden gewährleistet ist.
Kunden bekommen dann einen QR-Code, welcher seitens der Pass- bzw. Ausweisbehörde zur Zuordnung und zum Abruf der Passfotos im Zuge der Dokumentenbeantragung gescannt wird.
Eventuell zuhause noch vorhandene Papier-Passbilder, können somit ab Mai 2025 nicht mehr für die Beantragung eines Passes benutzt werden.
Konkrete Fragen zur Beantragung von Ausweisdokumenten beantwortet das Bürgerbüro der Gemeinde Kirchardt sowie die Ausländerbehörde Bad Rappenau.
Weitere Informationen zum Thema bietet auch das Bundesministerium des Innern und für Heimat.