Neuigkeiten aus Kirchardt: Gemeinde Kirchardt

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Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften vm 6. Juni 2016

icon.crdate14.11.2025

Am 01. Januar 2026 tritt Änderungssatzung in Kraft

 

Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften vom 6. Juni 2016

 

Auf Grund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie §§ 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Kirchardt am 10. November 2025 folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften vom 6. Juni 2016 beschlossen:

  

                                                                       § 1

§ 13 Absatz 2 wird wie folgt geändert:

 (2) Die Gebühr einschließlich der Betriebskosten beträgt 347,- Euro pro Wohnplatz und Kalendermonat.

  

                                                                       § 2

Inkrafttreten

Die Änderungssatzung tritt am 01. Januar 2026 in Kraft. Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften vom 24.07.2017 tritt am 01. Januar 2026 außer Kraft.

  

Kirchardt, den 10. November 2025

 

Gez. Gerd Kreiter

Bürgermeister

  

Hinweis über die Verletzung von Verfahrens- und/oder Formvorschriften nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4, Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.