Neuigkeiten aus Kirchardt: Gemeinde Kirchardt

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Öffentliche Bekanntmachung

icon.crdate30.04.2026

Öffentliche Auslegung des Entwurfs mit Begründung des Bebauungsplans „Saubach, Erweiterung“ – Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung nach §§ 3 (2), 4 (2) BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchardt hat in der Sitzung des Gemeinderats am 23. Juni 2025 einen

Aufstellungsbeschluss für die Aufstellung des Bebauungsplans „Saubach, Erweiterung“ gefasst und hat in der Sitzung am 13.10.2025 den Vorentwurf des Bebauungsplans „Saubach, Erweiterung“, mit zeichnerischem Teil vom 02.10.2025, Textteil vom 02.10.2025 und Begründung ebenfalls vom 02.10.2025 beraten und gebilligt.
In der Sitzung des Gemeinderats am 20. April 2026 wurde der Entwurf des Bebauungsplans „Saubach, Erweiterung“ öffentlich beraten und gebilligt. Die Planung wurde vom Ingenieurbüro Braun und Nagel aus Eberstadt erstellt und in der öffentlichen Sitzung vorgestellt. Als Anlagen wurden der zeichnerische Teil des Bebauungsplans „Saubach, Erweiterung“, der Textteil und die Begründung, jeweils mit dem Datum 10.04.2026, sowie der Umweltbericht, der Fachbeitrag Artenschutz und der grünordnerische Beitrag ebenfalls mit Datum vom 10.04.2026 vorgestellt, beraten und gebilligt. Gleichzeitig wurde beschlossen, nach § 3 Abs.2 BauGB die Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer öffentlichen Auslegung durchzuführen und die Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB ebenfalls an dem Verfahren zu beteiligen. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange werden in schriftlicher Form über das Verfahren informiert. Mit diesem Bebauungsplan soll das Holzlager eines ortsansässigen Betriebs an andere Stelle verlegt werden und für den neuen Standort Rechtssicherheit geschaffen werden. Das Holzlager mit einer Größe von ca. 1 ha soll künftig auf der Fläche unmittelbar neben dem bisherigen Holzlager errichtet werden. Der Entwurf des Bebauungsplans sieht für die geplante Holzlagerfläche ein sogenanntes „Sonstiges Sondergebiet Holzlagerplatz (SO-Holz)“ vor. Zulässig ist ein Holzlager für die Lagerung von Stammholz, Kalamitätsholz und Kronenholz sowie von Reisig ohne Laubanteil. Die Lagerung von Reisig mit Laubanteil ist nur kurzfristig zulässig. Unzulässig sind das dauerhafte Abstellen von Geräten, Maschinen, Kraftfahrzeugen und Wohnwagen sowie das Lagern von wassergefährdenden Stoffen oder Flüssigkeiten. Ebenso ist die Errichtung von baulichen Anlagen und Überdachungen sowie die Versiegelung der Lagerflächen unzulässig. Bei dem Bebauungsplangebiet handelt es sich um eine Gesamtfläche mit ca. 1,1 ha Umfang.

Es sind vom Bebauungsplan folgende Flächen betroffen:

- Flst.Nr. 8197 auf Gemarkung Kirchardt

Der Entwurf des Bebauungsplans „Saubach, Erweiterung“ mit zeichnerischem Teil des Bebauungsplans „Saubach, Erweiterung“, mit dem dazugehörigen Textteil und der Begründung, jeweils mit Datum vom 10.04.2026, sowie der Umweltbericht, der Fachbeitrag Artenschutz und der grünordnerische Beitrag

mit Datum vom 10.04.2026 wird in der Zeit vom 04. Mai 2026 bis 05. Juni 2026 beim Bürgermeisteramt Kirchardt, Bauamt, Hauptstraße 36, 74912 Kirchardt, während der Dienstzeiten öffentlich ausgelegt (§ 3 (1) BauGB). Während der Auslegungsfrist sind die Unterlagen zur Bauleitplanung auch im Internet unter: https://www.kirchardt.de/wirtschaft-bauen/bauen-wohnen/aktuelle-bebauungsplanverfahren einsehbar.

Gleichzeitig werden auch die Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB angehört.

Während der Auslegungsfrist können Anregungen beim Bürgermeisteramt Kirchardt, Bauamt, Hauptstraße 36, 74912 Kirchardt vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe des Verfassers zweckmäßig.