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Nutzung des Grillplatz Haftenwald
Wegen der anhaltenden Trockenheit und der Waldbrandgefahr ist das Feuermachen im Wald durch die Entscheidung der Gemeinde Kirchardt bis auf Widerruf verboten. Aus diesem Grund darf auf dem Grillplatz Haftenwald kein Grillfeuer entfacht werden. Die Grillhütte wurde mit Baugittern abgesperrt. Es darf aber auch kein sonstiges Feuer (Fachausdruck: „offenes Licht“) in Form von mobilen Grills oder Kerzen betrieben werden. Generell ist zudem Rauchverbot von 1. März bis 31. Oktober (Waldbrandgefahr, § 41 Landeswaldgesetz).
Der Grillplatz darf trotz Feuerverbot genutzt werden. Sie können nach wie vor Termine im Rathaus buchen (Tel. 07266/208-16). Bezüglich der Verpflegung stehen viele Optionen zur Verfügung: Klassisches Vesper, Essen in Thermoboxen vom örtlichen Partyservice bzw. Charterer, verschiedene Lieferservice bzw. Selbstabholung bei der örtlichen Gastronomie (Eis, Pizza, Döner, Burger, Schnitzel …) – in Kirchardt gibt es viele Möglichkeiten.
Bitte achten Sie bei der Nutzung des Grillplatzes darauf, dass das Parken entlang des Feldwegs vor dem Grillplatz verboten ist (beidseitig). Durch parkende Autos könnte ein Brand ausgelöst werden! Der Zufahrtsweg muss für Rettungsfahrzeuge freigehalten werden!
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Gemeindeverwaltung Kirchardt




