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Niedriger Pegel bei oberirdischen Gewässern
Wasserentnahme wird ab 19. August 2026 weiter eingeschränkt
Aufgrund der seit mehreren Monaten anhaltenden geringen Niederschläge sind die Wasserstände in den Gewässern des Landkreises Heilbronn weiter stark zurückgegangen. Zum Schutz der Oberflächengewässer hatte das Landratsamt bereits mit Allgemeinverfügung vom 25. Juni die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern im gesamten Kreis bis zum 30. September 2026 eingeschränkt. Infolge der inzwischen verschärften Situation wird diese Allgemeinverfügung nun geändert.
Ab Mittwoch, 19. August, ist die Entnahme von Grundwasser aus Quellen, die in ein oberirdisches Gewässer münden, im gesamten Landkreis Heilbronn bis auf Weiteres untersagt. Das Verbot gilt nicht, wenn für die betreffende Wasserentnahme eine gültige wasserrechtliche Erlaubnis vorliegt. Ebenfalls bis auf weiteres untersagt ist die Entnahme von Grundwasser aus Lauf- und Zierbrunnen sowie aus Wasserzapfstellen, deren Wasser in ein oberirdisches Gewässer mündet.
Die Allgemeinverfügung betrifft insbesondere Quellen, Wasserzapfstellen, Lauf- und Zierbrunnen sowie Überläufe (von Quellfassungen), wenn sie in ein oberirdisches Gewässer oder einen Regenwasserkanal münden, sowie Laufbrunnen, die aus oberirdischen Gewässern gespeist werden.
Nicht betroffen sind dagegen echte Brunnen, bei denen Grundwasser aktiv an die Oberfläche gefördert wird, beispielsweise handbetriebene Pumpbrunnen oder Schwengelpumpen. Ebenfalls nicht betroffen sind Quellen, Wasserzapfstellen, Lauf- und Zierbrunnen sowie Überläufe, die in einen Mischwasser- oder Schmutzwasserkanal ableiten, sowie Grundwasserentnahmen, für die eine gültige wasserrechtliche Erlaubnis vorliegt, beispielsweise zur Trinkwasserversorgung.
Die Allgemeinverfügung und ihre Änderung finden Sie hier




