Hauptbereich
Vereinsförderung 2025
icon.crdate08.01.2025
Ab sofort können Anträge auf Jugendförderung gestellt werden
Vereinsförderung 2025
Ab Januar 2025 können die örtlichen Vereine für das neue Jahr Anträge auf Jugendförderung stellen. Gefördert wird die Ausbildung und Betreuung von Jugendlichen insbesondere auf sportlichem, musikalischem und gesanglichem Gebiet sowie Gruppen mit entsprechender Zielsetzung, wenn der Verein mindestens 10 Jugendliche hat und diese regelmäßig ausbildet bzw. betreut. Jugendliche im Sinne der Vereinsrichtlinien sind Personen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Maßgebend ist das Alter zum Stichtag 01.01. des Antragsjahres. Der Jugendbeitrag wird nur gewährt, wenn der Verein mindestens 12 Euro jährlichen Mitgliedsbeitrag von den jugendlichen Mitgliedern verlangt.
Antragsablauf
Der Antrag kann schriftlich oder per E-Mail bis zum 31.03.2025 bei der Gemeinde Kirchardt gestellt werden. Bitte legen Sie dem Antrag eine namentliche Aufstellung mit Stand 01. Januarüber die beitragszahlenden jugendlichen Mitglieder bis 18 Jahre bei. Diese Auflistung muss die Angabe der jeweiligen Geburtsdaten der Mitglieder enthalten.
Falls Sie noch Fragen zur Jugendförderung haben, können Sie sich gerne an Frau Blum, Telefonnummer: 07266 208-10, E-Mail wenden.