Bundestagswahl am 23. Februar 2025: Gemeinde Kirchardt

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Infos zum Beantragen von Briefwahl für die Neuwahlen des Bundestags 2025

Aufgrund der vorgezogenen Neuwahlen und den damit einhergehenden verkürzten Fristen, in denen die Wahl nun vorbereitet werden muss, wird die Gemeindeverwaltung die Stimmzettel, die zum Versand von Briefwahlunterlagen benötigt werden, voraussichtlich erst zwei Wochen vor dem Wahltermin erhalten. Das heißt auch, dass Briefwahlanträge frühestens zwei Wochen vor dem eigentlichen Neuwahltermin am 23.02.2025 bearbeitet und an die Briefwähler verschickt werden können.
Gleichzeitig verlängern sich mit Änderung des Postgesetzes in vielen Fällen die Zustellzeiten der Post.

Wir bitten daher beim Beantragen der Briefwahl zu berücksichtigen, dass die Unterlagen zur Briefwahl zu den Neuwahlen des Bundestags unter Umständen erst kurz vor dem Wahltermin bei Ihnen ankommen werden!
Die Wahlbriefe mit ausgefülltem Stimmzettel und Wahlschein müssen spätestens bis zum Wahlsonntag, 23.02.2025 um 18:00 Uhr im Briefkasten des Rathauses eingehen. Später eingehende Stimmzettel können nicht berücksichtigt werden!

Wahlscheinantrag per Internet

Zur Bundestagswahl am 23.02.2025 können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten persönlich oder schriftlich (Telefax, E-Mail) auch durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden (§ 27 Abs. 1 Bundeswahlordnung). Wir bieten für Sie zur Wahl die Beantragung eines Wahlscheines per Internet hier auf unserer Homepage an. Beim Aufruf des Links erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragungsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post zugestellt. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben.

Eine Beantragung von Briefwahlunterlagen über das Onlineformular ist nur bis 20.02.2025 um 12:00 Uhr möglich.

Zum Wahlscheinantrag