Bauplätze: Gemeinde Kirchardt

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Baugebiet Ittlinger Graben, Berwangen
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Bauplätze der Gemeinde Kirchardt

Informationen zum Verkauf von Bauplätzen sind bei der Kämmerei der Gemeinde Kirchardt, Frau Rau-Marthaler erhältlich (Telefonnummer: 07266 208-27, E-Mail).

Verkaufsstart der Grundstücke im Baugebiet „Ittlinger Graben II“, Berwangen

Die Gemeinde Kirchardt erschließt zurzeit ein neues Baugebiet im Ortsteil Berwangen. Es trägt den Namen „Ittlinger Graben II“. Die Gemeinde verfügt über 33 Plätze für Wohnbebauung. Die restlichen Plätze befinden sich in privater Hand.

Der Preis für die Bauplätze für Wohnbebauung wurde auf 290,00 €/qm festgesetzt.

Die Bewerbungsfrist für die zum Verkauf stehenden Bauplätze hat begonnen.

Das Bewerbungsformular sowie alle sonstigen Informationen zum Verkauf dieser Bauplätze sind bei der Gemeinde Kirchardt, Kämmerei, Frau Rau-Marthaler erhältlich (Telefonnummer: 07266 208-27, E-Mail) oder im Download abrufbar.

Informationen zum Baugebiet Ittlinger Graben II (PDF-Dokument, 224,08 KB, 20.12.2023)
Bauplätze Ittlinger Graben II (PDF-Dokument, 381,69 KB, 20.11.2024)
Bewerbungsformular Ittlinger Graben II (PDF-Dokument, 68,45 KB, 20.12.2023)

Baulücken

Sowohl in den Neubaugebieten als auch in den bestehenden Wohngebieten gibt es noch freie Bauplätze bzw. Baulücken, die sich in Privateigentum befinden. Die Gemeinde hat hier keinen Einfluss auf den Verkauf und die Preise. Auf dem Rathaus wird jedoch ein Baulückenverzeichnis geführt mit dessen Hilfe Kaufinteressenten den Grundstückseigentümer ermitteln können (sofern von diesem die Erlaubnis vorliegt, die Daten weiter zu geben). Bitte wenden Sie sich in dieser Sache an Eva Schneider, Telefonnummer: 07266 208-31.

Privater Bauplatz

Einen Bauplatz von Privat können Sie eventuell über eine Such-Anzeige im Mitteilgungsblatt der Gemeinde Kirchardt finden. Druck und Verlag: Druckservice Leyrer, Telefonnummer: 07266 8609. Ebenso werden dort ab und zu Bauplätze zum Verkauf angeboten.

Veränderungen und Umgestaltungen von Grundstücken im Einklang mit dem Artenschutz

Sie wollen Ihr Grundstück verändern oder umgestalten? Sie haben eine Baugenehmigung und wollen auf Ihrem Grundstück bauen? Dann gilt es, auf den Artenschutz zu achten.

Nur außerhalb der Schutzfrist  vom 01. März bis 30. September dürfen Hecken und Bäume entfernt werden. Danach darf nur noch in Ausnahmefällen gerodet werden.

Wichtige Informationen rund um den Artenschutz in Verbindung mit der Umgestaltung von Grundstücken finden Sie im Flyer „Artenschutz“ (PDF-Dokument, 1,38 MB, 18.02.2016), den das Landratsamt Heilbronn herausgegeben hat.