Wohnbauflächen: Gemeinde Kirchardt

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Baugebiet Ittlinger Graben, Berwangen
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Baugebiet „Ittlinger Graben II“, Berwangen

Die Gemeinde Kirchardt hat das Baugebiet „Ittlinger Graben II“ im Ortsteil Berwangen erschlossen.
Der Preis für die Bauplätze für Wohnbebauung wurde auf 290,00 €/qm festgesetzt.

Jährlich können von den verbliebenen 15 Grundstücken bis zu drei verkauft werden. Der Verkauf erfolgt nach dem Windhund-Prinzip.
Reservierungen und Veräußerungen sind ab 01.01.2026 wieder möglich.

Weitere Informationen können Sie bei der Gemeinde Kirchardt, Kämmerei, Frau Rau-Marthaler (Telefonnummer Telefonnummer: 07266 208-27E-Mail) erhalten.

Bauplätze Ittlinger Graben II (PDF-Dokument, 204,72 KB, 30.03.2026)
Info-Blatt zum Baugebiet Ittlinger Graben II (PDF-Dokument, 45,97 KB, 22.12.2025)
Bewerbungsformular Ittlinger Graben II (PDF-Dokument, 70,82 KB, 23.12.2025)

Sinsheimer Straße, Kirchardt

Die Gemeinde Kirchardt verkauft das Flst. 7059/1, Sinsheimer Straße in Kirchardt für die Bebauung von einem Ein- bis Zweifamilienhaus für die Selbstnutzung.

Weitere Informationen können Sie bei der Gemeinde Kirchardt, Kämmerei, Frau Rau-Marthaler (Telefonnummer Telefonnummer: 07266 208-27E-Mail) erhalten.

Expose Flst. 7059-1, Sinsheimer Straße

Baulücken

Sowohl in den Neubaugebieten als auch in den bestehenden Wohngebieten gibt es noch freie Bauplätze bzw. Baulücken, die sich in Privateigentum befinden. Die Gemeinde hat hier keinen Einfluss auf den Verkauf und die Preise. Auf dem Rathaus wird jedoch ein Baulückenverzeichnis geführt mit dessen Hilfe Kaufinteressenten den Grundstückseigentümer ermitteln können (sofern von diesem die Erlaubnis vorliegt, die Daten weiter zu geben). Bitte wenden Sie sich in dieser Sache an Ramona Rau-Marthaler, Telefonnummer: 07266 208-27.

Privater Bauplatz

Einen Bauplatz von Privat können Sie eventuell über eine Such-Anzeige im Mitteilgungsblatt der Gemeinde Kirchardt finden. Druck und Verlag: Druckservice Leyrer, Telefonnummer: 07266 8609. Ebenso werden dort ab und zu Bauplätze zum Verkauf angeboten.

Veränderungen und Umgestaltungen von Grundstücken im Einklang mit dem Artenschutz

Sie wollen Ihr Grundstück verändern oder umgestalten? Sie haben eine Baugenehmigung und wollen auf Ihrem Grundstück bauen? Dann gilt es, auf den Artenschutz zu achten.

Nur außerhalb der Schutzfrist  vom 01. März bis 30. September dürfen Hecken und Bäume entfernt werden. Danach darf nur noch in Ausnahmefällen gerodet werden.

Wichtige Informationen rund um den Artenschutz in Verbindung mit der Umgestaltung von Grundstücken finden Sie im Flyer „Artenschutz“ (PDF-Dokument, 1,38 MB, 18.02.2016), den das Landratsamt Heilbronn herausgegeben hat.