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Lärmaktionsplan
Lärm ist eines der größten Umweltprobleme unserer Zeit. Straßen- und Schienenverkehr zählen zu den Hauptquellen des Lärms in Deutschland. Um diese Lärmquellen zu ermitteln und davor besser schützen zu können, wurde die EU-Umgebungsrichtlinie erlassen.
Mit der Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie in deutsches Recht im Jahr 2005 sind gemäß § 47d BImSchG für alle Hauptverkehrsstraßen sowie für alle nicht bundeseigenen Eisenbahnstrecken in regelmäßigen Abständen Lärmkartierungen und Lärmaktionsplanungen durchzuführen.
Aufgabe von Lärmminderungsplänen ist es, bei vorhandenen oder zu erwartenden Einwirkungen verschiedenartiger Lärmquellen, ein Programm zur systematischen Verminderung der Lärmbelastung der Bevölkerung zu erstellen und eine koordinierte Durchführung der erforderlichen Maßnahmen zu ermöglichen.
Hierzu werden in den Lärmminderungsplänen die technischen, baulichen, gestalterischen, verkehrlichen und organisatorischen Maßnahmen festgelegt, um schädliche Umwelteinwirkungen zu beseitigen oder bei zu erwartenden Belastungen ihr Entstehen zu verhindern.
Die Lärmaktionsplanung gliedert sich grob in die folgenden Abschnitte:
- Lärmkartierung, mit Feststellung der flächenhaften Ausbreitung,
- Ermittlung der betroffenen Gebäude und Personen durch gebäudespezifische Berechnung,
- Prüfung und Bewertung von Maßnahmen zur Lärmminderung,
- Nutzen-/Kostenermittlung,
- Öffentlichkeitsbeteiligung zu den Zwischenergebnissen,
- Prüfung und eventuelle Berücksichtigung der Stellungnahmen aus der Beteiligung,
- Beschreibung und Bewertung des empfohlenen Maßnahmenkatalogs,
- Abwägung und Beschluss der Maßnahmen,
- Zusammenstellung der Berichtsgrundlagen an die EU,
- Information der Bürger über die Lärmaktionsplanung.
Öffentliche Bekanntmachung Lärmaktionsplanung der Gemeinde Kirchardt
Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchardt hat am 21.07.2025 nach Beschluss der Aufstellung des „Lärmaktionsplans – 4. Runde“ gemäß § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) zugestimmt und die Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 47d Abs. 3 BImSchG und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 47d Abs. 6 i.V.m. § 47 Abs. 6 BImSchG am Verfahren wird in der Zeit vom 22.08.2025 bis 23.09.2025 durchgeführt.
Der Zwischenbericht des Lärmaktionsplans, die Straßenverkehrslärmkarten der Gemeinde Kirchardt (Rasterlärmkarte für den Zeitbereich LDEN, Rasterlärmkarte für den Zeitbereich LNIGHT, Gebäudelärmkarten für den Zeitbereich LDEN, Gebäudelärmkarten für den Zeitbereich LNIGHT und Lärmschwerpunktkarten für die Zeitbereiche LNIGHT und LDEN) sowie die Maßnahmenvorschläge zum Straßenverkehrslärm zur Lärmaktionsplanung werden vom
22.08.2025 bis einschließlich 23.09.2025
während der üblichen Dienststunden im Rathaus öffentlich ausgelegt.
Jedermann kann die Unterlagen für die Dauer der Auslegung einsehen und dort bei der Gemeindeverwaltung über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Stellungnahmen zu den ausgelegten Unterlagen und Vorschläge für den Lärmaktionsplan können während der Auslegungsfrist – schriftlich oder zur Niederschrift – im Rathaus abgegeben oder per E-Mail eingereicht werden.
Da die Öffentlichkeit über die bei der Berücksichtigung der Beteiligungsergebnisse getroffenen Entscheidungen unterrichten wird, ist die Abgabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Verfahren zur Aufstellung eines Lärmaktionsplans ein öffentliches Verfahren ist und daher alle dazu eingehenden Äußerungen anonymisiert in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Anregungen oder der Person des Betroffenen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben.
Kirchardt, den 12.08.2025
Gerd Kreiter
Bürgermeister
