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Aufnahme in weiterführende Schulen - Besonderes Beratungsverfahren wahrnehmen
Als Eltern beziehungsweise als erziehungsberechtigter Elternteil entscheiden Sie im Laufe des Schuljahres 2020/2021, welche weiterführende Schulart Ihr Kind zum Schuljahr 2021/2022besuchen soll.
Sind Sie in Ihrer Entscheidung unsicher, möchten Sie sich mit jemandem im Entscheidungsprozess beraten und weitere Aspekte bei Ihrer Entscheidung berücksichtigen, können Sie das besondere Beratungsverfahren in Anspruch nehmen.
Sie werden von einer speziell ausgebildeten Beratungslehrkraft beraten, die nicht an der Schule Ihres Kindes tätig ist.
Die Beratung ist freiwillig.
Bei Ihrer Entscheidung können Sie daneben verschiedene Informationen berücksichtigen, z.B.
- Ihre eigenen Wahrnehmungen der Stärken und Schwächen Ihres Kindes,
- Ergebnisse aus Gesprächen mit Lehrkräften sowie
- die Grundschulempfehlung.
Verfahrensablauf
Melden Sie sich bei der Grundschule Ihres Kindes zum besonderen Beratungsverfahren an. Das notwendige Formular erhalten Sie gemeinsam mit der Grundschulempfehlung.
Für die Terminvereinbarung kommt die Beratungslehrkraft entweder direkt oder über das Schulsekretariat auf Sie zu. Sie vereinbart mit Ihnen einen Termin für ein Gespräch.
Das besondere Beratungsverfahren beginnt immer mit einem Beratungsgespräch. Hier stehen Ihre Fragen im Mittelpunkt.
Es kann sinnvoll sein, weitere Informationen zum Leistungsprofil Ihres Kindes zu gewinnen. Die Beratungslehrkraft wird Ihnen daher ggf. vorschlagen, an einem zusätzlichen Termin einen Test mit Ihrem Kind durchzuführen. Dem müssen alle Erziehungsberechtigten zustimmen. Dabei können die Begabung, die Motivation oder auch andere Aspekte in den Mittelpunkt einer Testung gestellt werden.
Einer Testung folgt immer ein weiteres Gespräch, in dem Sie Rückmeldung über die gewonnen Erkenntnisse erhalten.
Gemeinsam mit der Beratungslehrkraft kann abschließend eine Gesamtschau der vorliegenden Informationen vorgenommen werden.
Die Entscheidung über die Schulwahl bleibt auch nach dem besonderen Beratungsverfahren Ihnen als Eltern überlassen.
Fristen
Sie müssen sich spätestens vier Schultage nach Erhalt der Grundschulempfehlung zum besonderen Beratungsverfahren anmelden, wenn Sie daran teilnehmen möchten.
Unterlagen
keine
Kosten
keine
Bearbeitungsdauer
Das besondere Beratungsverfahren muss bis spätestens 01. April 2021 abgeschlossen sein.
Sonstiges
Häufig wird das besondere Beratungsverfahren in Anspruch genommen, wenn die eigenen Vorstellungen zur weiterführenden Schule mit der Grundschulempfehlung nicht übereinstimmen und Aspekte für und wider einer bestimmten Schulart nochmals in Bezug auf die Stärken und Schwächen Ihres Kindes abgewogen werden sollen.
Hinweis: Beratungslehrkräfte unterliegen der Schweigepflicht. D.h., dass Inhalte aus den Beratungsgesprächen als auch die Ergebnisse aus Testverfahren nicht an Dritte weitergegeben werden, sofern Sie dem nicht ausdrücklich schriftlich zustimmen.
Rechtsgrundlage
Zuständigkeit
die Grundschule Ihres Kindes
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Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Kultusministerium hat dessen ausführliche Fassung am 16.07.2020 freigegeben.