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Bauplätze der Gemeinde Kirchardt
Informationen zum Verkauf von Bauplätzen sind bei der Gemeinde Kirchardt, Liegenschaftsamt, Herr Seemann erhältlich ({$lang_icon_phone}: 07266 208-16, E-Mail).
Aktuell befindet sich das Baugebiet „Ittlinger Graben II“ in der Umsetzungsphase. Die Erschließung wurde im Frühjahr/Sommer 2023 begonnen und ist aktuell noch nicht abgeschlossen. Ein Verkauf von Bauplätzen wird voraussichtlich zum Jahreswechsel 2023/2024 stattfinden. Gerne können Sie sich auf die Interessentenliste aufnehmen lassen. Sie werden dann direkt von uns über den Verkauf der Bauplätze informiert.
Baulücken
Sowohl in den Neubaugebieten als auch in den bestehenden Wohngebieten gibt es noch freie Bauplätze bzw. Baulücken, die sich in Privateigentum befinden. Die Gemeinde hat hier keinen Einfluss auf den Verkauf und die Preise. Auf dem Rathaus wird jedoch ein Baulückenverzeichnis geführt mit dessen Hilfe Kaufinteressenten den Grundstückseigentümer ermitteln können (sofern von diesem die Erlaubnis vorliegt, die Daten weiter zu geben). Bitte wenden Sie sich in dieser Sache an Eva Schneider, {$lang_icon_phone}: 07266 208-31.
Privater Bauplatz
Einen Bauplatz von Privat können Sie eventuell über eine Such-Anzeige im Mitteilgungsblatt der Gemeinde Kirchardt finden. Druck und Verlag: Druckservice Leyrer, {$lang_icon_phone}: 07266 8609. Ebenso werden dort ab und zu Bauplätze zum Verkauf angeboten.
Veränderungen und Umgestaltungen von Grundstücken im Einklang mit dem Artenschutz
Sie wollen Ihr Grundstück verändern oder umgestalten? Sie haben eine Baugenehmigung und wollen auf Ihrem Grundstück bauen? Dann gilt es, auf den Artenschutz zu achten.
Nur außerhalb der Schutzfrist vom 01. März bis 30. September dürfen Hecken und Bäume entfernt werden. Danach darf nur noch in Ausnahmefällen gerodet werden.
Wichtige Informationen rund um den Artenschutz in Verbindung mit der Umgestaltung von Grundstücken finden Sie im Flyer „Artenschutz“, den das Landratsamt Heilbronn herausgegeben hat.