Hauptbereich
Der Bebauungsplan (B-Plan) wird als Satzung durch den Gemeinderat beschlossen. Er regelt die Art und Weise der möglichen Bebauung von Grundstücken.
Anders als der Flächennutzungsplan, der die Nutzung von Flächen im gesamten Gemeindegebiet festlegt, bezieht sich ein Bebauungsplan lediglich auf einen begrenzten Bereich innerhalb der Gemeinde. Dadurch können sehr spezifische Regelungen festgesetzt werden.
In der Regel besteht ein Bebauungsplan aus einer Planzeichnung und einem Textteil. In diesen wird über sogenannte Festsetzungen unter anderem geregelt, ob das Gebiet beispielsweise ein Reines Wohngebiet, Mischgebiet, Gewerbe- oder Industriegebiet ist (Art der baulichen Nutzung).
Die wichtigsten Festsetzungen sind bereits in der Planzeichnung zeichnerisch oder in Form einer Baunutzungsschablone dargestellt.
Weitere Festsetzungen sind dann im Textteil des Bebauungsplans zu finden.
Als Bürgerservice stellt die Gemeinde Kirchardt alle rechtskräftigen Bebauungspläne der Gesamtgemeinde zum Download als PDF-Datei zur Verfügung.
Sollten Sie Fragen zu einzelnen Bebauungsplänen haben, können Sie sich gerne an unser Ortsbauamt wenden.