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Realschule - Kind für Aufnahme anmelden
Am Ende des ersten Schulhalbjahrs der Klasse 4 sprechen die Lehrkräfte für jedes Kind eine Grundschule-mpfehlung aus. Darin legen die Lehrkräfte dar, welche weiterführende Schulart das Kind nach der Grundschule besuchen sollte. Grundlage dieser Grundschulempfehlung ist eine pädagogische Gesamtwürdigung. Diese berücksichtigt
- die bisherige Lern- und Leistungsentwicklung Ihres Kindes,
- sein Lern- und Arbeitsverhalten sowie
- seine Lernpotenziale.
Die Grundschulempfehlung erhält Ihr Kind gemeinsam mit der Halbjahresinformation der Klasse 4.
Welche weiterführende Schulart Ihr Kind besuchen wird, entscheiden Sie als Erziehungsberechtigte. Die Entscheidung ist für die Schulverwaltung verbindlich.
Verfahrensablauf
Sie müssen Ihr Kind bei der gewünschten Realschule anmelden.
Informationen zur Anmeldung erhalten Sie auf der Homepage oder im Sekretariat der Schule.
Die Schule bestätigt Ihnen die Aufnahme schriftlich.
Fristen
Anmeldetermine für das Schuljahr 2021/2022
- für Schülerinnen und Schüler nach der Grundschulempfehlung: Mittwoch, 10. März und Donnerstag, 11 . März 2021
- für Schülerinnen und Schüler, die am besonderen Beratungsverfahren teilnehmen: bis Donnerstag, 01. April 2021
Unterlagen
- Identitätsnachweis des Kindes (z.B. Personalausweis, Kinderreisepass, Geburtsurkunde)
- Formularblätter zum Aufnahmeverfahren für die Orientierungsstufe
- Grundschulempfehlung
Hinweis: Die Halbjahresinformation der Klasse 4 müssen Sie zur Anmeldung nicht vorlegen, wenn das Kind in Baden-Württemberg schulpflichtig ist.
Bezugsort
Geben Sie in der Ortswahl Ihren Wohnort an, um eine Liste von Realschulen in Ihrem Land- oder Stadtkreis zu erhalten.
Rechtsgrundlage
Zuständigkeit
die von Ihnen gewählte Realschule
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Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Kultusministerium hat dessen ausführliche Fassung am 15.07.2020 freigegeben.