Dienstleistungen: Gemeinde Kirchardt

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Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz - Abschrift beantragen

Ansteckende Krankheiten können über Lebensmittel auf andere Menschen übertragen werden.

Wenn Sie bei Ihrer Arbeit mit Lebensmitteln in Kontakt kommen oder Gegenstände wie Geschirr reinigen, soll das Risiko dieses Übertragsungsweges minimiert werden.

Daher brauchen Sie eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes, dass Sie an einer Belehrung über dieses Risiko teilgenommen haben.

Das gleicht gilt, wenn Sie

  • sich regelmäßig in Küchen von Gaststätten oder
  • sonstigen Gemeinschaftsverpflegungseinrichtungen aufhalten.

Hinweis: Diese Bescheinigung ersetzt die früheren Gesundheitszeugnisse nach dem Bundesseuchengesetz. Wenn Sie bereits über ein Gesundheitszeugnis verfügen, müssen Sie an keiner Belehrung teilnehmen. Die alten Zeugnisse behalten weiterhin ihre Gültigkeit.

Vereinfachte Belehrung

Für ehrenamtliche Helfer bei Vereinsfesten und ähnlichen Veranstaltungen reicht es, wenn sie das Merkblatt zur Vermeidung von Lebensmittelinfektionen lesen.

Wenn Sie beim Landratsamt Heilbronn Ihre Belehrung besucht haben, können Sie bei Verlust der Teilnahmebescheinigung kostenpflichtig eine Abschrift / Zweitschrift beantragen.

Voraussetzungen

  • Sie kommen bei Ihrer Arbeit beispielsweise mit folgenden Lebensmitteln in Berührung :
    • Fleisch, Geflügelfleisch und Erzeugnisse daraus
    • Milch und Erzeugnisse auf Milchbasis
    • Fische, Krebse oder Weichtiere und Erzeugnisse daraus
    • Eiprodukte
    • Säuglings- und Kleinkindernahrung
    • Speiseeis und Speiseeishalberzeugnisse
    • Backwaren
    • Feinkost-, Rohkost,- und Kartoffelsalate
    • Sprossen und Keimlinge
      In Berührung kommen bedeutet direkter Kontakt mit der Hand oder Kontakt über Gegenstände wie z.B. Geschirr oder Besteck.
  • oder Sie sind in Küchen von Gaststätten, Restaurants, Kantinen, Cafes oder sonstigen Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung tätig.

und haben Ihre Belehrung beim Landratsamt Heilbronn besucht. Sie benötigen eine Abschrift Ihrer Teilnahmebescheinigung, da Ihnen das Original nicht mehr zur Verfügung steht.

Verfahrensablauf

Wenn Sie eine Abschrift Ihrer Teilnahmebescheinigung benötigen, füllen Sie das Online-Formular aus. Sie werden daraufhin kontaktiert und erhalten Informationen zum weiteren Verfahrensablauf.

Fristen

keine

Tätigkeiten im Bereich der Lebensmittelzubereitung, des Lebensmittelverkaufs oder der Gastronomie dürfen Sie erst aufnehmen, wenn die Bescheinigung vorliegt.

Unterlagen

Keine

Kosten

Eine Abschrift kostet 15 Euro.

Sonstiges

Wenn Sie eine Abschrift Ihrer Teilnahmebescheinigung benötigen, füllen Sie das Online-Formular aus. Sie werden daraufhin kontaktiert und erhalten Informationen zum weiteren Verfahrensablauf.

Zuständigkeit

das Gesundheitsamt

Gesundheitsamt ist,

  • wenn Sie in Stuttgart, Mannheim oder Heilbronn wohnen: die jeweilige Stadtverwaltung
  • ansonsten: das Landratsamt

Freigabevermerk

Landratsamt Heilbronn