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Nach der Geburt
Ob Sie daheim oder in einer Klinik entbunden haben, die Geburt Ihres Kindes muss dem Standesamt des Geburtsortes innerhalb einer Woche angezeigt werden.
Welche Einrichtungen zur Kinderbetreuung es in Ihrem Wohnort gibt, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.
Vertiefende Informationen
Leistungen
- Geburt im Ausland - Aufnahme in das deutsche Geburtenregister beantragen
- Studienplatz - Beurlaubung beantragen
- Sorgeerklärungen abgeben
- Reisepass - erstmalig für das Kind beantragen
- Kinderreisepass - eine Beantragung ist seit 1. Januar 2024 nicht mehr möglich
- Kinderfreibetrag als elektronisches Lohnsteuerabzugsmerkmal beantragen
- Hausgeburt dem Standesamt melden
- Geburtsurkunde beantragen
- Geburt in öffentlicher oder privater Klinik oder Einrichtung dem Standesamt melden
- Vaterschaftsanerkennung erklären und beurkunden lassen
Freigabevermerk
Stand: 23.05.2024
Verantwortlich: Innenministerium Baden-Württemberg