Neuigkeiten aus Kirchardt: Gemeinde Kirchardt

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Einziehung von öffentlich gewidmeten Feldwegen

Artikel vom 08.11.2023

Bekanntmachung der Einziehung des öffentlich gewidmeten Feldwegs Flst.Nr. 8053, sowie Teile der gewidmeten Feldwege Flst.Nr. 8065 und 7821 auf Gemarkung Kirchardt nach § 7 Abs. 1 des Straßengesetzes Baden-Württemberg

Der Feldweg Flst.Nr. 8053, sowie Teile der gewidmeten Feldwege Flst. Nr. 8065 und 7821, Gemarkung Kirchardt, liegen im Bereich zwischen dem Bad Rappenauer Ortsteil Grombach und Kirchardt. Die Feldwege werden seit vielen Jahren von den Angrenzern nicht als solcher genutzt.

Im Zuge des geplanten Radwegneubaus zwischen Kirchardt und Grombach wurden die einzuziehenden Wege als Tauschfläche für die Bedarfsflächen des Radwegs verwendet. Die Feldwege sind für den öffentlichen Verkehr aus heutiger Sicht entbehrlich, weshalb er dem öffentlichen Straßenverkehr entzogen werden kann.

Nach § 7 Absatz 1 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg kann eine Straße/Feldweg eingezogen werden, wenn sie für den Verkehr entbehrlich ist. Diese Voraussetzung liegt bei dem o.g. Feldwegen bzw. Feldwegeabschnitten vor, da diese keine notwendige Anbindung darstellt und niemand vom öffentlichen Straßennetz abgeschnitten wird.

Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 17. Juli 2023 beschlossen, der Feldweg Flst.Nr. 8053, sowie Teile der gewidmeten Feldwege Flst. Nr. 8065 und 7821, Gemarkung Kirchardt nach § 7 Abs. 1 Straßengesetz einzuziehen.

Daraufhin konnten im Zeitraum von 27. Juli 2023 bis 27. Oktober 2023 beim Bürgermeisteramt Kirchardt Einwendungen erhoben werden.

Da in diesem Zeitraum keine Einwendungen eingegangen sind, wird der Feldweg Flst.Nr. 8053, sowie Teile der gewidmeten Feldwege Flst.Nr. 8065 und 7821, Gemarkung Kirchardt eingezogen und die Einziehung hiermit gemäß §7 Abs. 4 öffentlich bekannt gemacht.

Kirchardt, den 02.11.2023

Gemeindeverwaltung Kirchardt
Gez. Bürgermeister Gerd Kreiter